Partnerschaft und Familie
Kindertagesstätten - Übernahme des Elternbeitrags und Ermäßigung des Kostgelds
Übernahme Elternbeitrag
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Beitragsermäßigung in Krippe und Hort zu beantragen.
Ermäßigung Kostgeld für Horte
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Kostgeldermäßigung für Horte zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Aufnahmebestätigung des Kindergartens
- Verdienstbescheinigung
- Arbeitslosengeldbescheid
- Bescheid über Arbeitslosengeld II
- Wohngeldbescheid
- Nachweis Unterhalt
- Nachweis über Gewerkschaftsbeitrag
- Nachweise über Versicherungsbeiträge (Hausrat, Glas, Haftpflicht, Leben und Unfall)
- Mietbescheinigung oder Kreditzinsen für Haus/Eigentumswohnungen, Brandschutz- und Gebäudehaftpflichtversicherung sowie Grundbesitzabgaben
Zuschuss für das Kostgeld in Krippe und Kindergarten
Einen Zuschuss zum Mittagessen für das Kostgeld in Krippe und Kindergarten kann unter Bildung und Teilhabe beantragt werden.
Formulare
Links
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Kindertagesstätten
Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-2801
Telefax: 0621 504-2847
E-Mail: kindertagesstaetten@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Sprechzeiten sind möglich.